bestehend aus TÜV-Nord/TÜV-Süd und DESAG zertifizierten Datenschutzbeauftragten & Datenschutzmanagern, Volljuristen & Kulurwissenschafterinnen, IT-Forensikern & IT-Security Auditoren
eDSB= „externe Datenschutzbeauftragte Deutschland“
ist ein inhabergeführtes und bundesweit tätiges Unternehmen, im Herzen von Berlin.
Neben Datenschutz gleichzeitig Ansprechpartner für sämtliche Fragen zum Datenschutzmanagement.
Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden einen vollumfänglichen, externen und damit arbeits-und kostensparenden Datenschutz gemäß DSGVO. Dazu gehören u. a. die Erstberatung und Datenschutz-Grundcheck, Evaluierung des IST-Zustandes, Erarbeitung notwendiger Datenschutzmaßnahmen, Führung von Datenschutzakten, Beschwerdemangement, Schulungen sowie ein Notfallsupport.
Branchen und Spezialgebiete: Wir betreuen Wirtschaftsunternehmen, NGO´s (Nichtregierungsorganisationen), Arztpraxen und Kliniken sowie Pflegedienstleister, Personalbüros, Sachverständige, Verbände & Vereine, div. Kultureinrichtungen und Museen.
Wir finden Ihre Datenschutz- und IT-Sicherheitslücken...
Zusatzexpertisen: im Umgang mit Kommunikationstechnik, Informationssicherheit, IT Forensik, Social Media. DSGVO-konformes Werberecht.Unser Angebot für verunsicherte Unternehmerinnen und Unternehmer:
Wie bieten Ihnen eine anonyme telefonische und kostenfreie Datenschutzberatung innerhalb unserer Öffnungszeiten.
Wir sind extern Datenschutzbeauftragte nach Verbandskriterien verpflichtet.
Unsere Registernummer lautet: 100364
Das berufliche Leitbild der Datenschutzbeauftragten (Code of Practice for Data Protection Officers) 4. Ausgabe 2018 | Edition 4/2018
können Sie hier einsehen.
Das Unternehmen entscheidet – ob es einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellt.
Interne Datenschutzbeauftragte werden aus dem Unternehmen rekrutiert. Es muss sich dabei um eine neutrale Person handeln. Konkret bedeutet das, dass es keinerlei private Bindung an Mitglieder der Geschäftsleitung geben darf, um so den Vorwurf von Befangenheit grundsätzlich auszuschließen. Interne Datenschutzbeauftragte sollten über eine entsprechende datenschutzrechtliche Qualifikation verfügen und diese stetig aktualisieren. Interne Datenschutzbeauftragte genießen den Vorteil, bedingt durch ihre Benennung, der Unkündbarkeit. Nur bei Vorliegen äußerst gravierender Gründe kann dieser Kündigungsschutz aufgehoben werden. Sollte es im Unternehmen zu einem Datenvorfall bzw. einer Datenpanne kommen, so steht nicht der oder die interne Datenschutzbeauftragte in der Haftung, sondern stets die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer.
Externe Datenschutzbeauftragte zeichnen sich in jedem Fall durch vollständige Neutralität gegenüber des Unternehmens, der Geschäftsleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus. Externe Datenschutzbeauftragte erbringen ihre Leistungen auf der Grundlage eines gemeinsam geschlossenen Vertrages. Diese vertragliche Vereinbarung ist durch eine einfache schriftliche Aufhebung gegenüber dem Datenschutzbeauftragten und der zuständigen Aufsichtsbehörde kündbar.
Externe Datenschutzbeauftragte verfügen über eine qualifizierte Ausbildung im Datenschutzrecht und dem Datenschutzmanagement. Fortlaufende Qualifizierungen, enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Aufsichtsbehörden und berufsverbandliche Mitgliedschaften sorgen dafür, dass externe Datenschutzbeauftragte über aktuelle Entwicklungen und Erfordernisse im Datenschutz verfügen.
Kommt es in dem datenschutzrechtlich betreuten Unternehmen zu einem Datenschutzvorfall bzw. einer Datenschutzpanne und gründen diese auf fehlerhafte Maßnahmen des externen Datenschutzbeauftragten, so steht der externe Datenschutzbeauftragte in der Haftung.
eDSB – Deutschland haftet für solche Fälle mit einer Versicherung in Höhe von 1 Million Euro pro Einzelfall.
Datenschutzrechtliche Informationen gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
vom 28. Mai 2020:
Die Prüfung von Verfahrensprozessen erfolgt mittels einer Verfahrensanalyse. Diese ermittelt, mit welchen Softwareprogrammen und IT-Technologien personenbezogene bzw. besondere personenbezogene Daten, zweckentsprechend verarbeitet werden und dürfen. Dabei lassen sich verschiedene Einzelverfahren unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Verfahrensbeschreibung zusammenführen, wie z.B. die Kundenverwaltung oder die Personalverwaltung.
Die Ergebnisse aus einer Verfahrensanalyse werden abschließend in Form einer transparenten und detaillierten Dokumentation (Verfahrensverzeichnis) dargestellt – konkret: Was, wie, wann, wo und zu welchem Zweck personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen..
Von manueller Verarbeitung von Daten ist dann die Rede, wenn diese Datenverarbeitung mittels Karteikarten, Aktenordnern, Papierakten, etc. erfolgt. Dieser Aspekt ist für Unternehmen mit mehr zwanzig Mitarbeitern, die mehr oder minder mit der manuellen Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind, relevant und benötigen ebenfalls einen externen bzw. internen Datenschutzbeauftragten.
Handelt es sich um ein Unternehmen mit mindestens zwanzig Mitarbeitern, die mehr oder minder mit der automatisieren Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind, so ist die Bestellung eines externen bzw. internen Datenschutzbeauftragten erforderlich.
Sonderfall:
Handelt es sich um ein Unternehmen, das besonders sensible Daten verarbeitet, dann ist in jedem Fall ein externer Datenschutzbeauftragter zu bestellen – ungeachtet der Mitarbeitergröße.
Der Gesetzgeber hat die bestehenden Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Bezug auf die Bestellungspflicht eines Datenschutzbeauftragten, aktualisiert und erweitert. Im Katalog der Datenschutzgrundverordnung werden die neuen Bestellungspflichten ausführlich erörtert.
Für Unternehmen, die bereits einen externen Datenschutzbeauftragten gemäß der DSGVO-Anforderungen bestellt haben, ändert sich an der bisherigen Benennungspflicht nichts.
Die Erweiterung der Benennungspflicht bezieht sich insbesondere auf Unternehmen mit weniger als zwanzig datenverarbeitende Mitarbeiter. Unternehmen dieser Größe sind nun ebenfalls in der gesetzlichen Pflicht einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Zum weiterlesen: DSGVO – LINK „Bestellungspflichten“
Technische, wirtschaftliche und berufliche Leistungsfähigkeit:
Wir sind in unserer Funktion als zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzmanager und Datenforensiker dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD e.V.) angeschlossen. Zu unserem Team gehören weiterhin ein Volljurist, eine Risiko- und Sicherheitssoziologin (u. a. Lehrbeauftragte an der Hochschule für Wirtschaft und Technik in Berlin) sowie eine Administrationsmanagerin. Wir sind im europaweiten „European Federation of Data Protection Office“ (EFDPO) - EU-Dachverband für Datenschutzbeauftragte aktiv und betreuen bundes- und europaweit ansässige Institutionen, Verbände und Vereine – u. a. aus den Bereichen Medizin, Gesundheit und Pflege sowie dem sonstigen Institutswesen.
Mitgliedschaften:
Selbstverpflichtung auf das Berufsbild der Qualitätskriterien des Berufsverbandes der Deutschen Datenschutzbeauftragten Deutschland (BvD e.V.). Mitgliedsnummer: 100364.
Mitglied im internationalen Berufsverband für Internetspezialisten – „Webmasters Europe e.V.“. Mitgliedsnummer: 0395756.
Sprachen:
Deutsch (muttersprachliche Kenntnisse), Englisch, Chinesisch in Wort und Schrift (Level C2)
Versicherungspolice:
HISCOX – Versicherung für Datenschutzbeauftragte Versicherungsschein HV.DSC.6629837
Vermögensschaden – Haftpflicht (1 Million) pro Einzelfall
Unterliegt ein Unternehmen einer Bestellpflicht für einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten und wird dieser nicht, zu spät oder nur der Form halber entsprochen, so besteht ein Bußgeldrisiko gemäß § 43 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), in Höhe von und bis zu 50.000 Euro.
In der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist der Katalog für etwaige Bußgelder aufgrund von Datenpannen, etc. einsehbar. Bisweilen handelt es sich hier um empfindliche Bußgelder bis zu zwanzig Millionen Euro bzw. vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens.
Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen – wir beraten Sie qualifiziert und ausführlich zum Thema Datenschutz.
https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz
Benennung eines eDSB
Datenschutz Dokumentation (DSGVO)
Weitere Leistungen
Benennung eines eDSB
Datenschutz Dokumentation (DSGVO)
Weitere Leistungen
Beispiele für weitere Leistungen:
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Datenschutz Dokumentation (DSGVO)
Weitere Leistungen
Beispiele für weitere Leistungen:
*alle Preise sind Nettopreise
Unabhängig vom gebuchten Leistungspaket können Sie folgende Stundenpakete buchen:
Dauer 30 – 40 Minuten / Kosten: 35,00 EUR netto. Geeignet für jede Betriebsgöße. Anfragen: info (at)edsb-deutschland.de
Datenschutzbeauftragte (DSB) garantieren in Behörden, Verbänden und Unternehmen die Grundrechte von Kunden, Nutzern....
hat sich am 7. Juni 2019 in Berlin gegründet. Gründungsmitglieder der European Federation of Data Protection Officers...
Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. betreiben...
Bundesgerichtshof zur Einwilligung in telefonische Werbung und Cookie-Speicherung. Lesen Sie das Urteil des BGH
Sensible Patientendaten werden offenbar häufig falsch verschickt. Sensible Daten von Patienten werden Recherchen...
Daten-Skandal - Befunde von Millionen Patienten offen im Internet.
Hochauflösende radiologische Bilder, verknüpft mit Informationen...
Um böse Überraschungen im Hinblick auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung zu vermeiden, sollten Arztpraxen neben altbekannten Schutzmaßnahmen...
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ihre europaweit geltenden Datenschutzregeln sorgen weiterhin für eine Menge Unruhe.Bereits in der Vergangenheit reklamierten vor allem Betreiber_innen von kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch Verbände und Vereine , Artzpraxen, freiberufliche Sachverständige und Gutachter sowie Heimat- und Regionalmuseen mangelnde Informationen zum Thema Datenschutz und fürchten nun kostenintensive Sanktionen.
Was bereits hätte getan werden müssen, hatte die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bereits in ihrem 26. Tätigkeitsbericht aus dem Jahr 2016 angemahnt, denn eine stichprobenartige Überprüfung der Datenschutzaufsichtsbehörden hatte große Defizite im Umgang mit sensiblen Daten (Mitglieder-, Patienten-, Kundendaten, etc.) festgestellt. Sowohl in der stetig fortschreitenden digitalen Ökonomie als auch im universellen Einsatz von Kommunikationstechnologien, blieben aussagefähige Informationen über Verwendung und Verbleib der generierten Daten weiterhin ein Desiderat.
Zudem mangele es an einem nutzerbasierten Datenmanagement und wirksamen Instrumenten, um Zugriffe auf Daten durch Dritte über deren Niederlassungen im Ausland zu verhindern. Weiterhin müsse daran gearbeitet werden, dass die Zusammenführung und Auswertung von nutzerbasierten Daten nicht dazu führe, dass durch Re-Identifizierung der Daten persönliche Profile erstellt und im weitesten Sinne genutzt bzw. missbräuchlich benutzt würden.
Nicht nur der datenschutzrechtliche Umgang mit onlinegestützten Kommunikationsmedien bereitet Unternehmen, Verbänden, Vereinen, Arztpraxen, Museen und freiberuflichen Sachverständigen Kopfzerbrechen, gleichwohl sind es die speziellen datenschutzrechtlichen Anforderungen in Bezug auf persönliche Daten als Digitalisat, Unternehmens-Websites, Blogs, SSL-Verschlüsselungen, Formulare, Recall, Newsletter, etc.
Jedes Unternehmen ist heutzutage aus Gründen seiner Wettbewerbsfähigkeit auf Öffentlichkeitsarbeit angewiesen und deshalb wird über die jeweilige Homepage ein entsprechendes Content-Marketing betrieben. Insbesondere hier lauern datenschutzrechtliche Fallstricke, denn es geht in erster Linie nicht um den technischen Umgang mit Daten, sondern die Nutzung personenbezogener Informationen steht im Fokus des Datenschutzes.
Darüber hinaus treiben datenschutzrechtliche Fragen zu Recht, Informationspflicht, Dokumentation, betrieblicher Datenschutzbeauftragter (ja oder nein) viele Verantwortliche um.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Frau Andrea Voßhoff äußert für derlei Sorgen Verständnis, denn „neues Recht bringt immer auch neue Rechtsunsicherheiten mit sich, deshalb habe ich natürlich auch Verständnis für Unternehmen, Vereine und Verbände, die bei dieser komplexen Regelung jetzt fragen, was sie tun müssen.“ Was Sie nun tun müssen Darüber informieren die TÜV-zertifizierten und bundesweit tätigen Datenschutzbeauftragten und Datenschutzmanager der eDSB – Deutschland.
Entsprechend der EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) klären wir Fragen zu:
Was wir für Sie tun können Fortbildungsmaßnahmen zum Thema Datenschutz Schulungen für Unternehmen, Verbände, Vereine, Praxen, Museen, freiberufliche Sachverständige und Gutachter, etc.
Aktualisiert am 02.11.2019
Termine nach Vereinbarung
Alle Veranstaltungen entsprechen den aktuellen Leitsätzen zur Fortbildung von KZBV, BZÄK und DGZMG und der Punktebewertung von Fortbildungen von BZÄK und DGZMK.
Die Angebote zur Fortbildung sind von den Kammern in Berlin anerkannt. Teilnehmende Mediziner aus dem gesamten Bundesgebiet
erhalten ein Zertifikat mit den entsprechenden Fortbildungspunkten.
wir freuen uns sehr darüber, dass unsere Fortbildungsangebote für Zahnärzte auf großes Interesse stoßen. Die Fortbildungen von arztpraxis 2.0 vermitteln praxisübergreifende Kompetenzen, um Effektivität und Effizienz der Zahnarztpraxis zu erhöhen. Das Augenmerk liegt dabei auf das Kennenlernen der verschiedenen Möglichkeiten im Bereich des Onlinemarketings, die selbstständige Konzeption einer Online-Kampagne und die Entwicklung eines praktikablen Datenschutzkonzepts für die Zahnarztpraxis.
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Veranstaltungen sowohl den aktuellen Leitsätzen der zahnärztlichen Fortbildung als auch der Punktebewertung von Fortbildungen der jeweiligen Zahnärztekammer entsprechen.
Qualität und Rechtssicherheit sind die entscheidenden Kriterien, wenn es um Marketing und Datenschutz in der Zahnarztpraxis geht. Deshalb bilden sie den roten Faden in unseren Veranstaltungen zur zahnärztlichen Fortbildung.
Datenschutz in der Arztpraxis
Wir alle erinnern uns noch an den legendären Werbespot im Rahmen der Anti-Aids-Kampagne, bei dem die Komikerin Hella von Sinnen durch den Supermarkt brüllt: "Tina wat kosten die Kondome?". Mit dieser Werbung wollte man gesellschaftliche Konventionen und soziales Verhalten bezüglich der AIDS Erkrankung thematisieren. Während diese Indiskretion im Werbespot ausgezeichnet funktionierte, ist sie in der Zahnarztpraxis ein absolutes NO-GO.
Diskretion und ein positives Klima in der Zahnarzpraxis sind maßgebende Faktoren für den Arztbesuch. In einer Umfrage des "Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz" (ULD), würden 89 % der Befragten eine Arztbehandlung aufgrund mangelnder Diskretion ablehnen. Datenschutz beginnt schon beim Empfang in der Arztpraxis. Lautstarke Gespräche über intime Patientendaten oder zu privaten Angelegenheiten haben am Empfang nichts verloren. Bei Patientendaten handelt es sich um äußerst sensible Informationen, deshalb müssen Patienten darauf vertrauen können, dass der Umgang mit diesen im Rahmen des Datenschutzes stattfindet.
In den meisten Arztpraxen ist aufgrund der Mitarbeitergröße kein Datenschutzbeauftragter erforderlich. Jedoch kann auch im Rahmen eines hektisches Praxisalltags ein sachkundiger Datenschutz erfolgen, der sich sowohl bezahlbar als auch zeitsparend in das Management von Arztpraxis und Zahnarztpraxis integrieren lässt.
Unsere Fortbildungsangebote für Zahnärztin und Zahnarzt
Unsere Fortbildungsangebot richten sich an interessierte Ärzte und Zahnärzte, die die Werkzeuge und Methoden nicht nur kennenlernen wollen, sondern aktiv ausprobieren und in der eigenen Arztpraxis nutzen möchten. Praxisnähe, Kompetenz und Effektivität charakterisieren unsere Veranstaltungen im Rahmen der zahnärztlichen Fortbildung. Demzufolge haben wir die Teilnehmerzahl nicht begrenzt. So können wir eine umfassende Betreuung durch den Referenten und eine gleichwohl entspannte und interaktive Workshopatmosphäre gewährleisten. Nicht zuletzt ist es uns wichtig den teilnehmenden Zahnärzten zu zeigen, dass auch mit einem kleinem Marketingbudget äußerst effektive Maßnahmen in Gang gesetzt werden können - ohne vertragliche Verpflichtungen und unüberschaubaren Folgekosten.
Am Ende der jeweiligen Fortbildung werden Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Lage sein:
selbstständig geeignete Instrumente des Onlinemarketings auszuwählen und in der Zahnarztpraxis einzusetzen
eine AdWords-Kampagne eigenständig und ohne Folgekosten zu konzipieren und zu betreuen
ein angemessenes Datenschutzmodell für die Zahnarztpraxis, zu entwickeln und umzusetzen
Unsere Angebote zur zahnärztlichen Fortbildung sind von der Zahnärztekammer Berlin anerkannt, deshalb erhalten alle teilnehmenden Zahnärztinnen und Zähnärzte zum Abschluß der Fortbildung:
Vollständige Schulungsunterlagen der jeweiligen Fortbildung
Teilnahme-Zertifikat
Nachweis über die erworbenen Fortbildungspunkte
In eigener Sache
Unser Fortbildungsangebot für Zahnärzte ist unparteiisch und unabhängig von Sponsoren und etwaigen Anbietern sowie den Angeboten von Dritten.
Referent
Herr Henning Wehming
arztpraxis 2.0
Agentur für digitale Kommunikation
Datenschutzbeauftrager & Datenschutzmanager (TÜV Rheinland zertifiziert)
Noch Fragen...
Bitte kontaktieren Sie uns unter der Telefonnumer 030 - 51 63 50 30
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Aktualisiert am: 05.01.2020
Autor: M. A. Gitte Wehming (Doktorandin) & Henning Wehming